Bit­te des Bili­dungs­mi­nis­te­ri­ums zur orga­ni­sa­to­ri­schen Ent­las­tung des Gesundheitsamtes

Lie­be Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­ten,
Sie bekom­men in die­sen Tagen per Ran­zen­post ein For­mu­lar, in dem Sie ankreu­zen sol­len, ob Ihr Kind
a) im Fall einer frei­wil­li­gen Tes­tung als Vor­sichts­maß­nah­me
b) im Fall einer ange­ord­ne­ten Tes­tung auf­grund des Covid-Ver­dach­tes
durch das Gesund­heits­amt oder ent­spre­chend beauf­trag­tes medi­zi­ni­sches Per­so­nal in den Räu­men der Schu­le getes­tet wer­den darf.
Die­se Abfra­ge dient aus­schließ­lich der orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­ent­las­tung, falls das Gesund­heits­amt in der Schu­le eine ent­spre­chen­de Tes­tung ver­an­las­sen soll­te. Wenn in die­sem Fall bereits bekannt ist, ob Sie ein­wil­li­gen oder nicht, muss das Gesund­heits­amt nicht jeden Ein­zel­nen vor einer Tes­tung oder der Anord­nung einer Qua­ran­tä­ne tele­fo­nisch zu errei­chen ver­su­chen.
Die­se Abfra­ge wird in allen Schu­len des Lan­des durch­ge­führt, es gibt aktu­ell kei­ne Pla­nun­gen, bei uns tat­säch­lich eine Tes­tung durchzuführen.

Falls das For­mu­lar ver­lo­ren­ge­gan­gen ist, kön­nen Sie es sich hier her­un­ter­la­den.

Bit­te kreu­zen Sie das für Sie Zutref­fen­de an. Wich­tig ist, dass alle Erzie­hungs­be­rech­tig­ten unter­schrei­ben. Geben Sie das For­mu­lar bit­te anschlie­ßend Ihrem Kind mit zurück in die Schu­le.
Wenn Sie unsi­cher sind, wie Sie sich ent­schei­den sol­len, geben Sie das For­mu­lar am bes­ten zurück, ohne etwas anzu­kreu­zen. Wir wis­sen dann, dass das Gesund­heits­amt Sie im Fall des Fal­les kon­tak­tie­ren muss und lau­fen nicht lan­ge dem Zet­tel hin­ter­her.
Herz­li­chen Dank!