Elternbrief zur Notbetreuung ab 01.02.2021 – neue Anträge erforderlich
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bisher haben wir die Notbetreuung bewusst allen Eltern/Erziehungsberechtigten von Schüler*innen des 5. und 6.Jahrgangs angeboten, um alle entlasten zu können, die es wirklich brauchen. Leider müssen wir feststellen, dass dies mittlerweile in einem Umfang angenommen wird, der uns vor Probleme stellt. Wir müssen inzwischen für die Notbetreuung auf Lehrkräfte zurückgreifen, die in dieser Zeit Unterricht haben und diesen dann nicht geben können. Das gilt es für die Zukunft zu vermeiden.
Um sicherzustellen, dass wir für alle tatsächlich Berechtigten einen Platz vorhalten können, werden wir ab 01.02. einen Berechtigungsnachweis, den Sie anbei finden, verlangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Kind ansonsten nicht betreuen können.
Sollten Sie berechtigt sein und Ihr Kind auch in der Zeit vom 01.02.–11.02. betreuen lassen wollen, geben Sie bitte die ausgefüllte und vom Arbeitgeber bestätigte Anmeldung/ Bescheinigung Ihrem Kind mit in die Schule oder geben diese persönlich im Sekretariat ab.
Beachten Sie bitte die beweglichen Ferientage am 12. und 15.02. An diesen Tagen ist die Notbetreuung eingeschränkt; es stehen keine Lehrkräfte zur Verfügung.
Sollten Sie an diesen zwei Tagen eine Notbetreuung unbedingt benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Leiterin der Schulsozialarbeit, Frau Katrin Lembke, in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie im Schülerplaner Ihres Kindes.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Holfter, Schulleiterin
Trappenkamp, den 26.01.2021
Berechtigungsnachweis zum Download