Infor­ma­tio­nen für Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te zum The­ma Coro­na ‑16.11.2020

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

nun hat es auch uns erwischt: Erst­mals muss­te eine Klas­se auf­grund einer vom Gesund­heits­amt ange­ord­ne­ten Maß­nah­me in Qua­ran­tä­ne gehen, da ein*e Schüler*in posi­tiv getes­tet wur­de. Alle Betrof­fe­nen wur­den umge­hend infor­miert und befin­den sich nun zu Hau­se. Ein Stun­den­plan zum Distanz­ler­nen ist ihnen zuge­gan­gen. Wei­te­re Klas­sen und Lehr­kräf­te sind nicht betroffen.

Ich neh­me dies zum Anlass, den schu­li­schen Ablauf im Fall einer posi­ti­ven Tes­tung grund­sätz­lich ein­mal darzustellen:

  1. Auf­grund auf­ge­tre­te­ner Sym­pto­me ent­schei­det ein Arzt/ das Gesund­heits­amt, eine schul­an­ge­hö­ri­ge Per­son (Schüler*in, Lehr­kraft usw.) zu tes­ten. Wäh­rend der Tes­tung gilt bereits zur Sicher­heit eine vor­läu­fi­ge Qua­ran­tä­ne für die­se Per­son, ggf. (nach Maß­ga­be des Gesund­heits­am­tes) auch für wei­te­re Per­so­nen aus der Fami­lie. Dar­über muss die Schu­le umge­hend tele­fo­nisch oder per Mail infor­miert werden.
    1. Die Schul­lei­tung infor­miert die Elternvertreter*innen der jewei­li­gen Klas­se ver­trau­lich, da hier der Daten­schutz gilt.
  2. Die Schul­lei­tung ent­schei­det in Abspra­che mit der Schul­auf­sicht, ob und ggf. wel­che Per­so­nen oder Kohor­ten als Vor­sichts­maß­nah­me in das Distanz­ler­nen oder die Klein­grup­pen­be­schu­lung gehen, bis das Test­ergeb­nis vor­liegt. Dies ist eine Ent­schei­dung im Ein­zel­fall und bedarf immer der Geneh­mi­gung durch die Schul­auf­sicht (Minis­te­ri­um). Es han­delt sich nicht um eine Quarantäne.
    1. Die Schul­lei­tung bzw. die Tutor*innen infor­mie­ren die Klas­se und alle Eltern direkt, die wei­te­re Kom­mu­ni­ka­ti­on erfolgt über den inter­nen Bereich der Home­page, damit alle betrof­fe­nen Eltern und Schüler*innen stän­dig infor­miert sind, wie der Stand ist.
  3. Sobald das Test­ergeb­nis vor­liegt, muss die Schu­le infor­miert wer­den. Bei einem nega­ti­ven Test­ergeb­nis wird der Prä­senz­un­ter­richt für alle umge­hend wie­der aufgenommen
    1. Infor­ma­ti­on über die Home­page und über die Tutor*innen

Bei einem posi­ti­ven Test­ergeb­nis kon­tak­tiert das Gesund­heits­amt die Schu­le und ent­schei­det über das wei­te­re Vor­ge­hen, ins­be­son­de­re dar­über, wel­che Personen/ Kohor­ten in Qua­ran­tä­ne gehen.

  1. Das Gesund­heits­amt infor­miert alle Betrof­fe­nen tele­fo­nisch und schrift­lich. Die Schul­lei­tung infor­miert über die Tutor*innen und die Home­page. Die von Qua­ran­tä­ne betrof­fe­nen Per­so­nen bzw. Kohor­ten ver­blei­ben in der Distanz­be­schu­lung, die ande­ren wech­seln wie­der in den Präsenzunterricht.
  1. Nach Ablauf der Qua­ran­tä­ne und kei­ner wei­te­ren posi­ti­ven Tes­tung wird der Prä­senz­un­ter­richt für alle wie­der aufgenommen.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Coro­na und Schu­le fin­den Sie auf der Infor­ma­ti­ons­sei­te der Lan­des­re­gie­rung : https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html

Herz­li­che Grüße

Rena­te Holf­ter, Schulleiterin