Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Thema Corona ‑16.11.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nun hat es auch uns erwischt: Erstmals musste eine Klasse aufgrund einer vom Gesundheitsamt angeordneten Maßnahme in Quarantäne gehen, da ein*e Schüler*in positiv getestet wurde. Alle Betroffenen wurden umgehend informiert und befinden sich nun zu Hause. Ein Stundenplan zum Distanzlernen ist ihnen zugegangen. Weitere Klassen und Lehrkräfte sind nicht betroffen.
Ich nehme dies zum Anlass, den schulischen Ablauf im Fall einer positiven Testung grundsätzlich einmal darzustellen:
- Aufgrund aufgetretener Symptome entscheidet ein Arzt/ das Gesundheitsamt, eine schulangehörige Person (Schüler*in, Lehrkraft usw.) zu testen. Während der Testung gilt bereits zur Sicherheit eine vorläufige Quarantäne für diese Person, ggf. (nach Maßgabe des Gesundheitsamtes) auch für weitere Personen aus der Familie. Darüber muss die Schule umgehend telefonisch oder per Mail informiert werden.
- Die Schulleitung informiert die Elternvertreter*innen der jeweiligen Klasse vertraulich, da hier der Datenschutz gilt.
- Die Schulleitung entscheidet in Absprache mit der Schulaufsicht, ob und ggf. welche Personen oder Kohorten als Vorsichtsmaßnahme in das Distanzlernen oder die Kleingruppenbeschulung gehen, bis das Testergebnis vorliegt. Dies ist eine Entscheidung im Einzelfall und bedarf immer der Genehmigung durch die Schulaufsicht (Ministerium). Es handelt sich nicht um eine Quarantäne.
- Die Schulleitung bzw. die Tutor*innen informieren die Klasse und alle Eltern direkt, die weitere Kommunikation erfolgt über den internen Bereich der Homepage, damit alle betroffenen Eltern und Schüler*innen ständig informiert sind, wie der Stand ist.
- Sobald das Testergebnis vorliegt, muss die Schule informiert werden. Bei einem negativen Testergebnis wird der Präsenzunterricht für alle umgehend wieder aufgenommen
- Information über die Homepage und über die Tutor*innen
Bei einem positiven Testergebnis kontaktiert das Gesundheitsamt die Schule und entscheidet über das weitere Vorgehen, insbesondere darüber, welche Personen/ Kohorten in Quarantäne gehen.
- Das Gesundheitsamt informiert alle Betroffenen telefonisch und schriftlich. Die Schulleitung informiert über die Tutor*innen und die Homepage. Die von Quarantäne betroffenen Personen bzw. Kohorten verbleiben in der Distanzbeschulung, die anderen wechseln wieder in den Präsenzunterricht.
- Nach Ablauf der Quarantäne und keiner weiteren positiven Testung wird der Präsenzunterricht für alle wieder aufgenommen.
Weitere Informationen zum Thema Corona und Schule finden Sie auf der Informationsseite der Landesregierung : https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html
Herzliche Grüße
Renate Holfter, Schulleiterin